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Vorschläge zur Anpassung des Familienrechts

Meiner Ansicht nach sind folgende Anpassungen des Familienrechts dringend erforderlich (Warum? Siehe auch diesen Post ). 1. Düsseldorfer Tabelle durch Gesetz ablösen Die Düsseldorfer Tabelle wird durch das OLG Düsseldorf einseitig und ohne Kontrollmöglichkeit festgelegt und bundesweit von den Familiengerichten für die Festlegung von Unterhaltsverpflichtungen herangezogen. Angesichts der Vielzahl von getrennten Familien in Deutschland und der großen Auswirkungen von Unterhaltsfestsetzungen auf die betroffenen Familien benötigen die Unterhaltsregelungen unbedingt ein stärkeres, demokratisch legitimiertes Fundament. Die Regelungen der Düsseldorfer Tabelle sollten deshalb durch ein Gesetz abgelöst und im Parlament verhandelt und beschlossen werden.  2. Unterhalt und Umgang gemeinsam betrachten Zum Umgang mit ihren Kindern berechtigte und verpflichtete Elternteile (im folgenden Umgangspflichtige genannt) leisten in Deutschland in sehr unterschiedlichem Umfang Betreuungsarbeit. Manche weit
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Wegfall des Familienzuschlages des kindesunterhaltspflichtigen Elternteils in getrennten Beamten-Elternpaaren widerspricht dem Alimentationsprinzip

Aus dem Beamtenbesoldungsrecht in Verbindung mit dem Unte rhaltsrecht ergibt sich in meinem Fall eine Unzumutbarkeit: Es widerspricht dem Ali mentationsprinzip, dass ich, zur Bezahlung des Kindesunterhalts für meine drei Kinder, auf familien- neutrale Gehaltsbestandteile zurückgreifen muss, da mir für diese kein Familienzu schlag zusteht. Dieser Fall tritt gleichartig immer dann auf, wenn sich kinderreiche Beamten-Elternpaare trennen und hat somit vermutlich über meinen Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Beamtenrecht in Deutschland. Abhelfen kann, meinem Verständnis nach, nur der Gesetzgeber.  Im folgenden führe ich diese Behauptung im Detail aus. 1. Rückgriff auf familienneutrale Gehaltsbestandteile zum Kindesunterhalt ist nicht zumutbar Mit Aktenzeichen 2 BvL 6/17 beschloss das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 u.a. den folgenden Leitsatz: „Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sowie i

Kindesunterhalt, Familienzuschlag und Umgang: Ein Gesamtbild mit deutlicher Schieflage

Kindesunterhalt, Familienzuschlag und Umgang ergeben zusammen ein Gesamtbild mit deutlicher Schieflage. Betrachten wir es einmal von allen Seiten. Über den Kindesunterhalt habe ich mit der Kindesmutter meiner drei Söhne nicht gestritten. In der Erwartung, dass ein Familiengericht im Streitfall ohnehin so entscheiden würde, sicherten wir uns gegenseitig zu, die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt anzuerkennen und gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Dazu muss man wissen: Die Düsseldorfer Tabelle berechnet den geschuldeten Unterhalt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall also mir. Wäre ich in der geringsten Stufe 1, so müsste ich nach der Tabelle für 2023 für meine drei Jungs insgesamt monatlich 1217 € zahlen, bei höherem Einkommen mehr. In unserem Fall kommt hinzu, dass sowohl die Kindesmutter als auch ich Beamte sind. Beamte erhalten entsprechend dem Alimentationsprinzip, falls sie Kinder unterhalten müssen, einen Famili

Anlage für besonders Interessierte: Verfassungsbeschwerde bzgl. Umgangsregelung

Für besonders interessierte Lesende gebe ich hier meine Verfassungsbeschwerde in der Umgangssache wieder, da ich in dieser alles schon einmal sehr ausführlich zu Papier gebracht habe. Wie gesagt war das Ergebnis der Übung leider unerfreulich: Man entschied, die Beschwerde sei unzulässig und werde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen ( BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21 ). Betreff: Verfassungsbeschwerde Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit erhebe ich Verfassungsbeschwerde gegen den letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 31.03.2021 , eingegangen am 09.04.2021, mit dem Aktenzeichen II-25 UF 191/20 in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 17.12.2020 , eingegangen am 22.12.2020, mit dem Aktenzeichen II-25 UF 191/20 sowie dem erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Rheinbach, verkündet am 02.09.2020 , mit dem Aktenzeichen 18 F 139/20. Begründung In seinem Beschluss vom 31.03.2021 weist das Oberland

Umgangsregelung in 4 Akten

Ab der Trennung von Kindesmutter und Kindern nahm ich die Kinder regelmäßig zu mir und verbrachte einzelne Nachmittage mit ihnen. Wegen meiner damals noch eingeschränkten Gesundheit sah ich die Kinder aber nicht alle gemeinsam, sondern gestaffelt, mal die beiden jüngeren Brüder, mal den Älteren, das war sehr schön und harmonisch. In der Regel übernachtete jedes der Kinder zumindest ein mal in 14 Tagen bei mir. In den ersten Schulferien nach der Trennung gestaltete ich es ähnlich, weiterhin in gestaffelter Form. Die Kindesmutter signalisierte bald, dass sie mittelfristig zu einer Umgangsregelung übergehen wolle, in der alle drei Brüder gemeinsam Freitag nachmittags bis Sonntag nachmittags an jedem zweiten Wochenende bei mir sein sollten, sowie in der Hälfte aller Schulferien und Feiertage. Sie zeigte sich überzeugt, dass dies in Deutschland normal sei und dessen Umsetzung meine Pflicht. Meine Auffassung dagegen war und ist, dass der gestaffelte Umgang besser ist, da ich so auf die alte

Beginn

Ich bin Vater dreier Söhne. Sie wurden 2010, 2013 und 2015 geboren. Im Jahr 2018 erkrankte ich an Krebs und wurde ein halbes Jahr lang offenbar erfolgreich behandelt. Kurz vor Abschluss der letzten und großen Operation ließ mich die Kindesmutter wissen, dass Sie keine Zukunft mehr in unserer Beziehung sehe. Da ich mich damals gesundheitlich nicht zu Anderem in der Lage sah, leben seitdem alle drei Kinder getrennt von mir bei der Kindesmutter.

Vorwort

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Blog möchte ich von meinem Familienleben als Vater berichten, der getrennt von seinen Kindern lebt. Ich berichte von Umgang und Unterhalt und Regeln und Gedanken hierzu.  Bevor ich in diese besondere Lebenssituation kam, wusste ich sehr wenig über das Familienrecht. Inzwischen habe ich sehr viel Zeit damit verbracht und möchte gerne meine Erfahrungen und Gedanken teilen. Kurz gefasst denke ich, dass in der deutschen Familienrechtspraxis vieles derzeit  ungerecht ist. Ich musste lernen, dass ich dagegen alleine sehr wenig ausrichten kann.  Haben Sie ähnliche Geschichten erlebt? Vielleicht hilft es, wenn wir uns vernetzen, uns unsere Geschichten erzählen und möglicherweise gemeinsam Lösungen und Gehör finden. Bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion und teilen Sie Ihre Gedanken zu meiner Geschichte! Mein Name tut nichts zur Sache, deshalb schreibe ich dieses Blog unter Pseudonym, nicht zuletzt auch zum Schutz meiner Kinder. Datumsangaben der älteren Po