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Kindesunterhalt, Familienzuschlag und Umgang: Ein Gesamtbild mit deutlicher Schieflage

Kindesunterhalt, Familienzuschlag und Umgang ergeben zusammen ein Gesamtbild mit deutlicher Schieflage. Betrachten wir es einmal von allen Seiten.

Über den Kindesunterhalt habe ich mit der Kindesmutter meiner drei Söhne nicht gestritten. In der Erwartung, dass ein Familiengericht im Streitfall ohnehin so entscheiden würde, sicherten wir uns gegenseitig zu, die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt anzuerkennen und gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Dazu muss man wissen: Die Düsseldorfer Tabelle berechnet den geschuldeten Unterhalt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall also mir. Wäre ich in der geringsten Stufe 1, so müsste ich nach der Tabelle für 2023 für meine drei Jungs insgesamt monatlich 1217 € zahlen, bei höherem Einkommen mehr.

In unserem Fall kommt hinzu, dass sowohl die Kindesmutter als auch ich Beamte sind. Beamte erhalten entsprechend dem Alimentationsprinzip, falls sie Kinder unterhalten müssen, einen Familienzuschlag zum Gehalt. Nicht so in meinem Fall: Der Familienzuschlag geht zu 100% an die Kindesmutter, 0% an mich. So regelt es unverständlicherweise das Bundesbesoldungsgesetz in §40 (5), siehe dazu auch meinen separaten Post. Auf den Kindesunterhalt darf ich den mir vorenthaltenen Familienzuschlags nicht anrechnen (Beschluss des BVerfG vom 11. Februar 2020 - 1 BvR 2297/18).

Der kinderbezogene Familienzuschlag für Bundesbeamte für die drei Kinder beliefe sich derzeit auf 673 € monatlich (vor Steuern). Da die Kindesmutter aber Beamtin in NRW ist, erhält sie dort (meiner Berechnung nach) statt dessen sogar einen kinderbezogenen Familienzuschlag von 1443 € (vor Steuern) für die drei Kinder. Aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils aus 2020 wird wohl bald bundesweit der Familienzuschlag für kinderreiche Familien ähnlich hoch wie in NRW ausfallen. 

Der Vollständigkeit wegen sei noch das Kindergeld von insgesamt 750 € monatlich erwähnt, das ebenfalls die Kindesmutter erhält.

Nach der Trennung kann die Kindesmutter somit monatlich üppige kinderbezogene Einnahmen (ca. 3000 €) durch Kindergeld, Unterhalt und Familienzuschlag verzeichnen und erfreut sich zudem wochenlanger, kostenloser Kinderbetreuung durch den gerichtlich erzwungenen Umgang (siehe separaten Post).

Die Kindesmutter erhält alle kinderbezogenen staatlichen Leistungen und lebt komfortabel mit ihrem neuen Partner, während ich unter Androhung von staatlichem Zwang von ihr ausgenommen werde. 

Und das in steigendem Maße: Steigt mein Gehalt, steigt auch meine Unterhaltsverpflichtung nach der Düsseldorfer Tabelle. Durch diesen Zusammenhang habe ich dauerhaft weniger Motivation mehr zu verdienen, weil ich einen Großteil meines zusätzlich verdienten Gelds auch noch abgeben müsste. 

Warum ist das so? Ist das durchdacht, sinnvoll und fair? Ich denke nicht.

Kommentare

Anonym hat gesagt…
€ 1443 AEZ
€ 750 Kindergeld (3 Kinder)
__________
€ 2143 ohne Unterhalt

Bis € 3000 bleiben also € 857 nach ihrer Rechnung und das sind dann mal locker € 360 weniger als die € 1217 Mindestunterhalt - vulgo EXISTENZMINIMUM.

Lieber mit der neuen Schnecke wochenlang in den Urlaub fahren, als den Kindern dad Existenzminimum zu gönnen.

Und dann auch noch mehr Geld vom Steuerzahler haben wollen (kindbezogene Anteile der Besoldung).
Ich bin fassungslos wie dreist man sein kann!
Fred Musterhut hat gesagt…
Ich verstehe diesen anonymen Kommentar nicht. Ich glaube, Sie haben es leider nicht ganz verstanden.

Der Mindestunterhalt ist, zusammen mit dem Kindergeld anhand des Existenzminimums kalkuliert. Das Existenzminimum für die drei Kinder, auf das Sie besonders hinwiesen, ist damit
€ 1967 (Kindergeld + Mindestunterhalt).

Die Kindesmutter erhält aber:
€ 1443 FamZ (Achtung: noch zu versteuern)
+ € 750 Kindergeld (3 Kinder)
+ € 1217 Mindestunterhalt
__________
= € 3410 mit Unterhalt
= € 2193 ohne Unterhalt


Die Kindesmutter erhält also durch den FamZ und KG auch ohne Unterhalt schon ungefähr das Existenzminimum für die Kinder. Mit Unterhalt erhält sie also monatlich € 1443 (Brutto) mehr als das Existenzminimum. Davon lässt es sich gut leben und mit dem neuen Partner - sie und ich haben beide inzwischen eine neue Familie gegründet - z.B. schön Urlaub machen während ich zum Umgang mit den Kindern verpflichtet bin.

Durch die einseitige Zuweisung des Familienzuschlags wird eine Trennung zwischen Beamten letztlich zum lohnenden Geschäft für den betreuenden Elternteil. Das ist ungerecht und kann Trennungen befördern. Es ist ein falscher Anreiz unseres Staates, der doch eigentlich die Ehe besonders schützen soll (Art. 6 (1) GG).

Meine Ex-Frau hat sich nach während meiner Krebsbehandlung einen neuen Mann gesucht und sich kurz vor Ende meiner Behandlung von mir losgesagt. Ich bin ausgezogen und habe schon eine Woche darauf ihren neuen Partner in unserer ehelichen Wohnung angetroffen, als ich die Kinder vom Umgang zurück gebracht habe.

Ich will nicht mehr Geld vom Steuerzahler. Ich fordere aber ein, den Familienzuschlag fair zu verteilen. Meine neue Familie braucht auch Geld zum leben. So wie es jetzt geregelt ist, ist es ungerecht.

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