Für besonders interessierte Lesende gebe ich hier meine Verfassungsbeschwerde in der Umgangssache wieder, da ich in dieser alles schon einmal sehr ausführlich zu Papier gebracht habe. Wie gesagt war das Ergebnis der Übung leider unerfreulich: Man entschied, die Beschwerde sei unzulässig und werde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen ( BVerfG, 17.02.2022 - 1 BvR 743/21 ). Betreff: Verfassungsbeschwerde Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit erhebe ich Verfassungsbeschwerde gegen den letztinstanzlichen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 31.03.2021 , eingegangen am 09.04.2021, mit dem Aktenzeichen II-25 UF 191/20 in Verbindung mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 17.12.2020 , eingegangen am 22.12.2020, mit dem Aktenzeichen II-25 UF 191/20 sowie dem erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Rheinbach, verkündet am 02.09.2020 , mit dem Aktenzeichen 18 F 139/20. Begründung In seinem Beschluss vom 31.03.2021 weist das Oberland
In diesem Blog berichte ich von meinem Familienleben als Vater, der getrennt von seinen Kindern (drei Söhnen) lebt. Ich berichte von Umgang und Unterhalt und Regeln und Gedanken hierzu. Meiner Ansicht nach sind dringend mehrere Anpassungen des Familienrechts erforderlich. Dies versuche ich an meinem Beispiel verständlich zu machen. Haben Sie Ähnliches erlebt? Vielleicht hilft es, wenn wir uns vernetzen, uns unsere Geschichten erzählen und möglicherweise gemeinsam Lösungen und Gehör finden.