Ich bin Vater dreier Söhne. Sie wurden 2010, 2013 und 2015 geboren. Im Jahr 2018 erkrankte ich an Krebs und wurde ein halbes Jahr lang offenbar erfolgreich behandelt. Kurz vor Abschluss der letzten und großen Operation ließ mich die Kindesmutter wissen, dass Sie keine Zukunft mehr in unserer Beziehung sehe. Da ich mich damals gesundheitlich nicht zu Anderem in der Lage sah, leben seitdem alle drei Kinder getrennt von mir bei der Kindesmutter.
Wegfall des Familienzuschlages des kindesunterhaltspflichtigen Elternteils in getrennten Beamten-Elternpaaren widerspricht dem Alimentationsprinzip
Aus dem Beamtenbesoldungsrecht in Verbindung mit dem Unte rhaltsrecht ergibt sich in meinem Fall eine Unzumutbarkeit: Es widerspricht dem Ali mentationsprinzip, dass ich, zur Bezahlung des Kindesunterhalts für meine drei Kinder, auf familien- neutrale Gehaltsbestandteile zurückgreifen muss, da mir für diese kein Familienzu schlag zusteht. Dieser Fall tritt gleichartig immer dann auf, wenn sich kinderreiche Beamten-Elternpaare trennen und hat somit vermutlich über meinen Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung für das Beamtenrecht in Deutschland. Abhelfen kann, meinem Verständnis nach, nur der Gesetzgeber. Im folgenden führe ich diese Behauptung im Detail aus. 1. Rückgriff auf familienneutrale Gehaltsbestandteile zum Kindesunterhalt ist nicht zumutbar Mit Aktenzeichen 2 BvL 6/17 beschloss das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 u.a. den folgenden Leitsatz: „Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sow...
Kommentare
Kommentar veröffentlichen