Kindesunterhalt, Familienzuschlag und Umgang ergeben zusammen ein Gesamtbild mit deutlicher Schieflage. Betrachten wir es einmal von allen Seiten. Über den Kindesunterhalt habe ich mit der Kindesmutter meiner drei Söhne nicht gestritten. In der Erwartung, dass ein Familiengericht im Streitfall ohnehin so entscheiden würde, sicherten wir uns gegenseitig zu, die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt anzuerkennen und gemäß der Düsseldorfer Tabelle zu berechnen. Dazu muss man wissen: Die Düsseldorfer Tabelle berechnet den geschuldeten Unterhalt nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall also mir. Wäre ich in der geringsten Stufe 1, so müsste ich nach der Tabelle für 2023 für meine drei Jungs insgesamt monatlich 1217 € zahlen, bei höherem Einkommen mehr. In unserem Fall kommt hinzu, dass sowohl die Kindesmutter als auch ich Beamte sind. Beamte erhalten entsprechend dem Alimentationsprinzip, falls sie Kinder unterhalten müssen, einen Famili...
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